Vor allem bei Missachtung der StVO als Ursacher für die Verletzung, gilt mein volles Mitgefühl (allerdings nur dann, wenn es sich bei dem Vehikel zur "Verkehrsteilnahme" um ein Fahrrad handelt ;) Wir geschundenen Zweiradstrampler müssen auf "biegen und brechen" zusammenhalten *hehehe*
*mitpuuuust*